Berufsorientierte Aus-, Weiterbildungs- und Umschulungskosten
Aktualisiert am Donnerstag, 4. August 2016
Ab dem Steuerjahr 2016 sind die Kosten einer berufsorientierten Aus- und Weiterbildung (inkl. Umschulungen) bis zu einem Betrag von CHF 12’000 abziehbar. Als berufsorientierte Aus- und Weiterbildung gelten alle Bildungsmassnahmen, die im Hinblick auf die eigene Berufstätigkeit erfolgen. Es ist also Bedingung, dass man mit dem erlernten Wissen seinen Lebensunterhalt bestreiten kann und auch will. Kosten für Kurse im Hobbybereich sind nicht abziehbar.
Vom Abzug ausgeschlossen sind auch die Kosten für einen ersten Abschluss auf Sekundarstufe II. Zu den Abschlüssen auf Sekundarstufe II zählen die folgenden Diplome: Matura, Fachmatur, Eidgenössisches Berufsattest, Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, Fachmittelschul-Ausweis.