Neue Vorschriften zur Bildung und Weiterführung des Firmennamens
Aktualisiert am Donnerstag, 4. August 2016
Der Bundesrat hat per 1. Juli 2016 neue Gesetzesbestimmungen zur Bildung des Firmennamens in Kraft gesetzt. Diese neuen Bestimmungen erleichtern die Unternehmensnachfolge für Personengesellschaften. Inskünftig gelten für alle Gesellschaften bei der Firmenbildung die gleichen Vorschriften. Die Änderung des Obligationenrechts bewirkt, dass der einmal gewählte Firmenname auf unbestimmte Zeit weitergeführt werden kann. Insbesondere sind bei Personengesellschaften Gesellschafterwechsel ohne Änderung des Firmennamens möglich und die Umwandlung in eine andere Rechtsform tangiert den Firmennamen idealerweise nur noch beim Rechtsformzusatz.